AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Winkle GmbH & Co. KG (Stand 23.03.2017)

 

I. Geltungsbereich
 

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, welche die Winkle GmbH & Co. KG erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in diesen Verträgen ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Abbedingung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Eine Einbeziehung anderer Vertragsbedingungen kann auch nicht mündlich oder konkludent erfolgen.

 

  1. Stehen wir mit dem Kunden in einer laufenden Geschäftsbeziehung, so gelten diese Bedingungen für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden, in denen wir als Verkäufer auftreten, soweit nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich andere Bedingungen einbezogen werden.

 
 

II. Vertragsgegenstand
 

  1. Diese Allgemeingen Geschäftsbedingungen sind Grundlage sämtlicher Verträge, die sich auf den Verkauf von Waren und Gütern oder Dienstleistungen durch uns an einen Kunden beziehen.

 

  1. Für die Art und die konkrete Ausführung des Vertragsgegenstands sind die schriftlichen Vereinbarungen maßgebend.

 

  1. Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit eines Vertragsgegenstands in Prospekten und Katalogen sowie auf Typenblättern sind ungefähre Angaben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine Beschaffenheit vereinbart wird. Dies gilt auch für Fotos, Zeichnungen, Muster, Berechnungen, Detailinformationen und sonstige Abbildungen.

 

 

III. Angebot und Vertragsschluss

 

  1. Sofern sich unsere Angebote aus Prospekten, Katalogen oder dem zur Information dienenden Onlineauftritt ergeben, sind diese freibleibend.

 

  1. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

 

  1. Sollte im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch uns festgestellt werden, dass Änderungen in den Konstruktion oder der Ausführung der einzelnen Produkte nötig sind und vorgenommen worden müssen, bleiben die Änderungen uns ohne Genehmigung des Kunden vorbehalten, sofern sich diese lediglich auf die Konstruktion, die Werkstoffwahl, die Spezifikation oder die Bauart beziehen und hierdurch dem Kunden kein unzumutbarer Nachteil entsteht und die Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen. Ebenfalls vorbehalten bleiben Konstruktions- oder Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, sofern sich der Liefergegenstand hierdurch nicht für den Kunden unzumutbar ändert und dem Kunden hierdurch auch kein unzumutbarer Nachteil entsteht.

 

  1. Werden mit einem Angebot Unterlagen überlassen, welche Abbildungen, Maßangaben, Muster, Beschreibungen o.ä. enthalten, gelten diese nur als vereinbarte Beschaffenheit, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Sämtliche überlassenen Unterlagen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Musterberechnungen, Detailinformationen, Fotos und Abbildungen bleiben in unserem Eigentum. Wir behalten uns die Urheberrechte diesbezüglich vollumfassend vor. Die vorbenannten Unterlagen dürfen Dritten nur nach unserer vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung überlassen werden. Sollte ein Auftrag an uns nicht erteilt werden, sind die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

 

  1. Im Rahmen der elektronischen Auftragsabwicklung werden die Vertragstexte in unserem Hause elektronisch gespeichert.

 

 
IV. Lieferzeit

 

  1. Wir sind nur verpflichtet, die Lieferfristen einzuhalten, wenn der jeweilige Kunde seine Vertragspflichten ebenfalls vollumfassend erfüllt hat.

 

  1. Treten Verschiebungen des Liefertermins aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen ein, die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, behördliche Anordnungen, Aussperrungen o.ä.) sind wir berechtigt, die Lieferfrist entsprechend zu verlängern. Dies gilt auch, wenn diese Voraussetzungen bei einem unserer Lieferanten eintreten. In diesen Fällen stehen dem Kunden weder ein Recht auf Schadensersatz noch sonstige Rechte aufgrund der Verzögerung des Liefertermins zu. Dauert eine derartige Behinderung länger als einen Monat, hat der Kunde nach Ablauf dieser Frist und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Lieferung des Vertragsgegenstands, nach deren fruchtlosen Verstreichen das Recht, vom noch nicht erfüllten Teil des mit uns abgeschlossenen Vertrages zurückzutreten.

 

  1. Sollte der Liefertermin seitens des Kunden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, haben wir ebenfalls das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Entgegennahme des Vertragsgegenstands (z.B. Abnahme, Abholung, Annahme der Lieferung) und dem fruchtlosen Verstreichen dieser Frist über den Vertragsgegenstand frei zu verfügen und die Lieferung an den Kunden innerhalb einer angemessenen verlängerten Frist vorzunehmen.

 

 
V. Rechnungstellung und Zahlung
 

  1. Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen verstehen sich sämtliche angegebenen Preise netto zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

  1. Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Verbraucher, so erfolgen die Preisangaben stets brutto, also inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

  1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstands zur Zahlung fällig.

 

  1. Die Annahme von Schecks und sonstigen Zahlungsanweisungen erfolgt stets nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt.

 

  1. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, ab Eintritt des Verzugszeitpunkts Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Insofern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Die Kosten des Zahlungsverkehrs insbesondere im Falle von anfallenden Bankgebühren durch Auslandsüberweisungen trägt der Kunde.

 

  1. Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, steht diesem ein Aufrechnungsrecht nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn dieses aus demselben konkreten Vertragsverhältnis resultiert, die zugrundeliegende Forderung von uns unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde. Kunden dürfen Ansprüche uns gegenüber nicht an Dritte abtreten, es sei denn, wir haben dies vor dieser Abtretung vorher schriftlich genehmigt. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 
VI. Abnahme und Gefahrübergang
 

  1. Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, erfolgt der Gefahrübergang bei Übergabe des Kaufgegenstandes an den jeweiligen Spediteur bzw. Frachtführer. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Gerät der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstands in Verzug oder verweigert der Käufer unberechtigt die Annahme des Kaufgegenstands, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer über.

 

  1. Sollte nichts anderes vereinbart sein, wie beispielsweise eine Lieferverpflichtung durch uns, erfolgt die Übergabe des Kaufgegenstands an unserem Unternehmenssitz in 71726 Benningen am Neckar oder 08439 Langenhessen.

 
 

VII. Sonderwünsche des Kunden

 

Hat der Kunde Sonderwünsche, die durch uns berücksichtigt werden, verpflichtet sich der Kunde, die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

 

 

VIII. Eigentumsvorbehalt
 

  1. Die gelieferten Waren und Güter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden in unserem Eigentum.

 

  1. Erfüllt der Kunde nach einer angemessenen Nachfristsetzung seine Vertragspflichten nicht, sind wir zum Rücktritt von dem jeweiligen Vertrag berechtigt. Wir sind dann neben den gesetzlichen Folgen des Rücktritts berechtigt, die uns entstandenen Schäden vom Kunden ersetzt zu verlangen.

 

  1. Für den Fall, dass die von uns gelieferten Waren oder Dienstleistungen durch den Kunden weiter verarbeitet werden, bearbeitet werden, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass an dem verbundenen, vermischten, be- oder verarbeiteten Gegenstand Miteigentumsrechte zu unseren Gunsten begründet werden. Diese Miteigentumsrechte werden bereits jetzt vom Kunden an uns abgetreten. Die Abtretung wird von uns angenommen.

 

  1. Der Kunde ist berechtigt, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr über die erworbenen Waren und Güter zu verfügen. Er ist ebenfalls berechtigt, diese weiter zu veräußern. In diesen Fällen ist der Kunde jedoch dazu verpflichtet, mit dem jeweiligen Vertragspartner einen derartigen Vertrag abzuschließen, der den erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt, welcher mit uns vereinbart ist, ebenfalls gewährleistet.

 

  1. Der Vertragsgegenstand darf weder verpfändet oder sonst sicherungsübereignet werden, solange sich dieser in unserem Eigentumsvorbehalt befindet. Kommt es zur Weiterveräußerung der Waren oder Güter und stehen unsererseits noch Forderungen gegenüber dem Kunden offen, tritt dieser seine Zahlungsansprüche gegenüber seinen Vertragspartnern bereits jetzt an uns ab, wobei wir die Abtretung annehmen.

 

  1. Der Kunde verpflichtet sich, sollten wir von unseren Sicherungsrechten Gebrauch machen, uns die Anschriften und Namen der dritten Personen zu benennen, damit wir unsere Rechte an diese geltend machen können. Im Hinblick auf die Freigabe uns zustehender Sicherheiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 
IX. Untersuchungs- und Rügepflicht (gilt ausschließlich für Unternehmer)

  1. Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen haben die Pflicht, die Ware nach dem Empfang unverzüglich zu prüfen (§ 377 HGB). Der Kunde ist verpflichtet, uns im Rahmen dieser Prüfung festgestellte Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Rüge ist jedenfalls dann verspätet, wenn diese nicht innerhalb von fünf Werktagen ab dem Empfang der Ware einschließlich des Tags de Empfangs zugeht. Erfolgt die Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Handelt es sich um einen verdeckten Mangel, welcher bei der vorzunehmenden Prüfung der Ware bei Erhalt nicht erkannt werden konnte, ist dieser nach Bekanntwerden unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen.

 

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die festgestellten Mängel detailliert zu beschreiben, sodass anhand der Mängelanzeige eine Schlüssigkeitsprüfung durch uns vorgenommen werden kann.

 

  1. Für alle anderen Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 
X. Gewährleistung
 

  1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit und sofern nicht nachstehend ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

  1. Bei unseren Waren und Gütern handelt es sich um Verschleißprodukte. Der Verschleiß der Produkte ist von der Gewährleistung nicht mit umfasst, sofern es sich um die übliche Abnutzung des jeweiligen Produktes handelt.

 

  1. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Kunde die Möglichkeit zur Nachbesserung nicht einräumt.

 

  1. Wir geben keine Garantien auf die von uns vertriebenen Produkte, es sei denn, solche sind ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

 

 
XI. Haftungsbeschränkung
 

  1. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und den Vorsatz beschränkt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht), die sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt und dort definiert wurde.

 

  1. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen sowie unsere gesetzlichen Vertreter.

 

  1. Für sämtliche Haftungsfälle ist die Höhe des Schadensersatzes auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, dass der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

 

  1. Die Haftungsbeschränkungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Fälle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Ebenfalls gelten diese nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine unbeschränkte Haftung erfolgt auch im Falle der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

 

 

XII. Schlussbestimmungen

 

  1. Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat, wird als Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens, 71726 Benningen am Neckar vereinbart.

 

  1. Wenn es sich bei unserem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in 71726 Benningen am Neckar vereinbart.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.